Kurzer Überblick: was ändert sich am 1.1.2004?
(Fast) alle müssen zahlen
Nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Alle
anderen sind zuzahlungspflichtig. Einzelheiten
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Belastungsgrenze
Niemand muss mehr als 2% seines Einkommens für Zuzahlungen aufwenden
(schwerwiegend chronisch Kranke: 1%). Einzelheiten
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Alle Zuzahlungen zählen
Neu ist, dass alle Zuzahlungen für die Berechnung der Belastungsgrenze zusammen
gezählt werden. Sammeln Sie die Belege, damit Sie dann eine
Befreiungsbescheinigung erhalten. Einzelheiten
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Arztbesuch: 10 Euro
Beim Arztbesuch müssen 10 Euro pro Quartal bezahlt werden. Bei anderen
Leistungen sind 10%, mindestens 5, maximal 10 Euro fällig. Einzelheiten
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Neue Befreiungsbescheinigungen
Alle Befreiungsbescheinigungen gelten nur für das laufende Jahr. Ab 1.1.
müssen neue Bescheinigungen ausgestellt werden. Einzelheiten
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