Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
Die maximale jährliche Eigenbeteiligung beträgt 2% des Jahresbruttoeinkommens.
Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% des
Jahresbruttoeinkommens. Familien werden durch Kinderfreibeträge zusätzlich
entlastet.
Bei Beziehern von ALG II gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als
Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
Ihre individuelle Belastungsgrenze können Sie bequem mit dem Zuzahlungsrechner
bestimmen.