Chronisch Krank zahlen für alle medizinischen Leistungen maximal 1% ihres zu versteuernden Bruttojahreseinkommens des Vorjahres. Dabei werden alle Zuzahlungen berücksichtigt - also auch für Krankenhausaufenthalte, stationäre Rehabilitation, Heilmittel, Hilfsmittel und die Praxisgebühr.
Wer gilt als chronisch krank?
Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens
einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss.
Die Behandlung muss mindestens ein Jahr lang erfolgt sein. Zusätzlich muss
eines von drei Kriterien erfüllt sein:
1. Pflegestufe 2 oder 3
2. Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder Minderung der
Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
3. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Therapie, Verordnung von Heilmitteln oder Medikamenten oder
Versorgung mit Hilfsmitteln), "ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der
Lebenserwartung, oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der
Lebensqualität" zu befürchten sind.
Wenn in der Familie ein Partner chronisch krank ist, zahlen alle Familienmitglieder insgesamt gemeinsam nur 1% des Familieneinkommens zu. Dazu sammeln sie die gemeinsamen Zuzahlungsbelege und lassen sich befreien, sobald die Summe von 1% des Familieneinkommens erreicht ist.