Einkommen/ Zuzahlungen
Frage: Welche Kosten bzw. welche Zuzahlungen werden bei der Ermittlung der Belastungsobergrenze berücksichtigt?
Antwort: Sie können grundsätzlich alle Zuzahlungen zusammenrechnen,
die sich aufgrund ärztlicher Verordnungen ergeben. Dazu gehören die
Praxisgebühr beim Arztbesuch, Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln, bei
Heilmitteln, bei häuslicher Krankenpflege, bei Hilfsmitteln, bei einer
Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe, ebenso Zuzahlungen bei
stationärer Vorsorge- und Rehabilitation und auch für ambulante
Rehabilitationsmaßnahmen, bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und
Väter und im Krankenhaus. Wenn Ihre Krankenkasse Fahrkosten zur Behandlung
übernimmt, können Sie Ihre Zuzahlungen hierfür gleichfalls bei der Ermittlung
der Belastungsgrenze einbeziehen.
Nicht berücksichtigt werden allerdings Ihre Zuzahlungen beim Zahnersatz. Für
Zahnersatz gelten aber die Härtefallregelungen bis Ende 2004 in der jetzigen
Form.