Härtefälle
Frage: Bleibt es bei der kostenfreien Familienversicherung von Angehörigen (Kinder, nicht arbeitender Ehegatte)?
Antwort: Ihre Kinder und Ihr Ehepartner sind auch weiterhin
beitragsfrei in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn
sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über kein
Gesamteinkommen verfügen, das regelmäßig bestimmte Einkommensgrenzen (im Jahr
2003: 340 Euro monatlich) überschreitet. Bei geringfügig Beschäftigten
beträgt die maßgebliche Einkommensgrenze 400 Euro monatlich.
Die Familienversicherung für Ihre Kinder endet mit der Vollendung des 18.
Lebensjahres oder mit der Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht
erwerbstätig sind. Sie endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich Ihr
Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales
oder ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch
Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung
über das 25. Lebensjahr hinaus für den entsprechenden Zeitraum.
Ohne Altersgrenze sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie infolge
körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich
selbst zu unterhalten.