Praxisgebühr
Frage: Werden bei mehreren verschiedenen Erkrankungen/ Arztbesuchen pro Quartal jeweils neue Praxisgebühren fällig?
Antwort: Ab dem 1. Januar 2004 müssen alle Versicherten für die
Erstinanspruchnahme eines ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungserbringers
je Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro entrichten. Das bedeutet: Wenn Sie in
einem Quartal zum ersten Mal zum Arzt gehen (das kann ein Hausarzt, Facharzt
oder auch ein Psychotherapeut sein), zahlen Sie eine Praxisgebühr von 10 Euro.
Alle weiteren Arztbesuche in demselben Quartal sind gebührenfrei, wenn Sie eine
Überweisung mitbringen, aus der
hervorgeht, dass Sie die Praxisgebühr bereits bezahlt haben. Jeder Arzt kann
Sie zu jedem anderen Arzt überweisen. Wenn Sie einen Zahnarzt aufsuchen,
müssen Sie pro Quartal eine separate Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen.