Vorsorge
Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und
Schutzimpfungen sind immer von der Zuzahlung ausgenommen.
Arztbesuche zur Vorsorge sind u.a.:
- jährliche Vorsorgeuntersuchung auf Krebs. Gilt für Frauen ab 20 und
Männer ab 45 Jahren.
- zweijährliche Untersuchung zur Früherkennung von Diabetes (Zucker) sowie
Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren. Anrecht ab
vollendetem 35. Lebensjahr.
- Schwangerenbetreuung
- jährliche Kontrolle beim Zahnarzt
Krankenkassen können Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeprogrammen einen
finanziellen Bonus gewähren.
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