Alle Zuzahlungen zählen
Alle geleisteten Zuzahlungen zählen, wenn die individuelle Belastungsgrenze
bestimmt wird. Folgende Zuzahlungen zählen dazu:
- Praxisgebühr beim Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten
sowie alle Zuzahlungen
- in der Apotheke (Medikamente, Verbände)
- im Krankenhaus
- in der häuslichen Krankenpflege
- für Heilmittel (Physiotherapie, Massagen, ...)
- für Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen, ...)
- für Fahrkosten
- zur stationären oder ambulanten Rehabilitation
- zur Haushaltshilfe
- zur Soziotherapie
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