Die Krankenkassen können in ihrer Satzung zum einen finanzielle Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten setzen (Bonussystem). Sie können ihre Versicherten als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten von gesetzlichen Zuzahlungen befreien.
Die Satzung kann Zuzahlungsbefreiungen vorsehen, wenn Versicherte
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